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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Haufler Haus- & Mietverwaltung (nachfolgend „Verwalter“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Eigentümer“) über die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie Sondereigentum, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2. Vertragsgegenstand

Der Verwalter übernimmt kaufmännische, technische und organisatorische Aufgaben im Rahmen der Haus- und Mietverwaltung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Verwaltervertrag.

3. Pflichten des Verwalters

  • ordnungsgemäße Verwaltung des Objekts im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des Verwaltervertrags,

  • Erstellung der jährlichen Abrechnungen und Wirtschaftspläne (soweit vereinbart),

  • Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen (bei WEG-Verwaltung),

  • Koordination notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen,

  • laufende Information der Eigentümer über wesentliche Vorgänge.

4. Pflichten des Eigentümers

  • rechtzeitige Bereitstellung aller für die Verwaltung notwendigen Unterlagen,

  • pünktliche Zahlung der vereinbarten Vergütung,

  • Mitwirkung bei Entscheidungen, die Beschlüsse oder Zustimmung erfordern.

5. Vergütung

Die Vergütung des Verwalters richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Preisliste. Zusätzliche Leistungen, die nicht Vertragsbestandteil sind, werden gesondert abgerechnet.

6. Haftung

Der Verwalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verwalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Verwaltervertrag. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Datenschutz

Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

9. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.

  • Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verwalters.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

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